
- Katharina Haas
- 0228 2284-175
- haas@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
Jedes Ausbildungsverhältnis genießt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich während der Ausbildungszeit ergeben, hat die Kammer einen paritätisch besetzten Schlichtungsausschuss gebildet. Er kann jederzeit von den Auszubildenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten sowie dem Ausbildenden angerufen werden und ist einem Arbeitsgerichtsverfahren als Schlichtungsstelle vorgeschaltet.
Der Schlichtungsausschuss tagt nach Ladung.