Energieberatung im Mittelstand

Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ fördert die Energieberatung von kleinen und mittleren Unternehmen durch unabhängige Experten.

Die Energieberatung zielt darauf ab, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotentziale an Gebäuden, Anlagen und auch beim Nutzerverhalten zu ermitteln. Darüber hinaus kann bei Bedarf der/die Experte/in das Unternehmen bei der Umsetzung und Inbetriebnahme von Maßnahmen sowie bei der Suche nach passenden Förderprogrammen unterstützen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten oder maximal 6.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis einschließlich 10.000 Euro beträgt die Zuwendung ebenfalls 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – jedoch maximal 1.200 Euro.

Bei der Antragsstellung sollten Sie beachten, dass nur vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Energieberater zuwendungsfähig sind. Eine Liste der anerkannten Experten führt die Deutsche Energie-Agentur (dena). Diese ist über folgendes Suchportal zu finden. Weitere Informationen zu Förderbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier.