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Frankreich: Neue Meldepflichten im Transportgewerbe
Bedingt durch die Umsetzung des "Macron-Gesetzes" ("Loi Macron") gelten ab dem 01. Juli 2016 erweiterte Vorschriften für Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich für Unternehmen, welche Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen.Konkret sind deutsche Transportunternehmen in Frankreich verpflichtet den französischen Mindestlohn einzuhalten, eine Entsendebescheinigung zu erstellen und einen Vertreter in Frankreich zu benennen.Detaillierte Informationen dazu finden sich in diesem Merkblatt, welches im rechten Menü zum Download bereitsteht.
Ansprechpartner

- Tobias Imberge
- 0228 2284-167
- imberge@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
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