Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung durch.
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Anmeldung für die Unterrichtung Es gilt die 2G-Regelung: Eine Teilnahme ist nur mit einem aktuell gültigen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenstatus möglich. Eine Teilnahme für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen ist auch bei Vorlage eines aktuellen Testzertifikats nicht möglich.
Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer am 1. und 3. Unterrichtstag einen negativen Corona-Testnachweis (nicht älter als 24h) vorweisen.
Anmeldung für die Prüfung
Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Der Antragsteller versichert mit seiner Anmeldung, dass er die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er die Unterrichtung versteht.
Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
Kostenträger verwenden bitte ausschließlich die unter Downloads hinterlegte Gebührenübernahmeerklärung.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Termine Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung für Bewachungspersonal: 4 Tage / 40 Std. / 500,-- €.
Letzte Änderung: 02.12.2021