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Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe Plus:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Es können – wie auch schon in der Neustarthilfe – neben Soloselbständigen auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html.
Quelle: bmwi.de
Wie erkenne ich, dass es sich bei der Webseite des Bundes um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der 16 Bundesländer.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich aussehende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen können auf sogenannte Fake-Webseiten hindeuten.
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