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Änderungen bei der Potentialberatung NRW zum 01.04.2020 Mit Inkrafttreten der geänderten ESF-Richtlinie zum 01.04.2020 werden die folgenden wesentlichen Änderungen für die Potentialberatung NRW gültig: - Von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind zukünftig als Zuwendungsempfangende Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften) ausgeschlossen. Juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, AG, e. G, e. V.), an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind, können einen Beratungsscheck erhalten. - Die Mindestzahl von zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) als Fördervoraussetzung wird wieder eingeführt. Die Anzahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten ermittelt. Weitere Informationen erhalten sie hier. Quelle: GIB.NRW
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Neues Formular seit dem 01.04.2020! Hier finden Sie die neue Anlage zur Erklärung durchgeführter Beratungen. Quelle: GIB.NRW |
Umsetzungsverfahren in der Coronakrise - Anpassung der Potentialberatung NRW Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Umsetzung des Förderangebots Potentialberatung NRW für die Corona-Zeit entsprechend angepasst. - Ausgabe der Beratungsschecks und Einzelheiten zu den Änderungen finden Sie hier. Quelle: GIB.NRW |
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Potentialberatung

Das Angebot des Landes richtet sich an private und öffentliche Betriebe ab der Gründung. Bezuschusst werden 50 % der notwendigen Ausgaben für Beratungstage mit bis zu 500 €. Unternehmen erhalten eine Förderung bis zu 10 Beratungstagen.
Bei der Suche nach einem Berater kann Sie die Beraterdatenbank der G.I.B. unter folgendem Link unterstützen.