- Präsentation Webinar: Aufbauhilfe für Unternehmen
- Positionspapier Flutkatastrophe
- Übersicht Unterstützungsmaßnahmen
- Katastrophenerlass Land NRW
- Katastrophenerlass Land RP
- Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe
- Aktuelles zum Kurzarbeitergeld
- Informationen KuG
- Angebote der Bürgschaftsbank NRW
- IHK Broschüre Management Hochwasser und Starkregen
- Starkregenschutz in der Wirtschaft
- Startseite
- Unternehmensförderung
- Unternehmensführung und -sicherung
- Hochwasserkatastrophe
Betroffene Unternehmen können sich gerne für unseren "Newsletter Fluthilfe" registrieren @3352. Wir werden hier regelmäßig über die Fördermittel und Änderungen informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail gerne zur Seite: HotlineFluthilfe(at)bonn.ihk.de |
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Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen
Link zum Webinar "Aufbauhilfen für Unternehmen" vom 15.09.2021
Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entschädigung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden vor. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen. Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.
Weitere Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie hier.
Aufbauhilfen für Unternehmen
- Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
- Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
- Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
- Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
- Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
- Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. (Quelle Land NRW)
Weitere Informationen vom Land NRW finden Sie hier.
Weitere Links und Ansprechpartner der weiteren Kammern:
Handwerkskammer zu Köln Link
Hotline: 0221 2022-346 oder per E-Mail:betriebsberatung@hwk-koeln.de
Bundesverband der Freien Berufe e.V. Link
Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.
Download
Link Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW vom 10.09.2021
Link FAQ´s zur Aufbauhilfe für Unternehmen, Stand 13.09.2021
Link Antrag "Aufbauhilfen für Unternehmen"
Link Übersicht der Ansprechpartner
Link zum Antragsverfahren für Privathaushalte
Hochwasserkatastrophe - weitere Unterstützungen für Unternehmen
Liquidität:
Soforthilfe der regionalen und überregionalen Kreditinstitute
Link Bürgschaftsbank NRW
Link NRW.Bank
Link KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Link Deutsche Bank
Link Commerzbank
Link Kreissparkasse Köln
Link Sparkasse KölnBonn
Link VR Bank Rhein-Sieg
Sachverständige:
Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis können Sie Experten in ihrer jeweiligen Region finden. Eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Sachgebiete "Schäden an Gebäuden" und "Bewertung und Schäden von Innenräumen" finden Sie hier.
Katastrophenerlass und Informationen zu steuerlichen Regelungen finde Sie hier und im Downloadbereich.
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres. Darunter fallen insbesondere folgende Themen:
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
Ausbildungsplatz verloren?
Für alle von Hochwasser und Flut betroffenen Betriebe und Auszubildenen
Gemeinsam mit weiteren Arbeitsmarktakteuren unterstützen wir Ausbildungsbetriebe und Auszubildende. Neben der Agentur für Arbeit können Sie sich auch an uns wenden:
Link Azubi Notruf 0228 228 - 4444 ausbildungsberatung(at)bonn.ihk.de
Link Passgenaue Besetzung 0228 2284 - 197 und 0228 2284 - 230
Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe
Informationen dazu finden Sie hier und im Download-Bereich
Hilfsangebote für Betroffene:
Link Rhein-Sieg-Kreis
Link Stadt Bonn
Link Land Rheinland-Pfalz
Link Hilfe über die HWK Köln
Link Informationen zu den Beeinträchtigungen auf den Autobahnen in NRW
Weitere akutelle Infos:
Folgen Sie uns unter facebook, Instagram und twitter.
Link IHK Aaachen
Link IHK Koblenz
Soforthilfen
Anträge auf Soforthilfen können nicht mehr bei den zuständigen Kommunen eingereicht werden. Die Antragsfrist ist am 31.08.2021 abgelaufen.
Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen Link:
..2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.... (Quelle: Land NRW)
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freie Berufe (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
- Ausfüllhilfen
Die ausgefüllten Anträge können an folgende Anschriften gesendet werden (Quelle: Rhein-Sieg-Kreis):
- Stadt Lohmar, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar
- Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim
- Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
- Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal
Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz Link:
Unterstützungsangebote für Unternehmenin im Kreis Ahrweiler Link:
Downloads
Ansprechpartner
- Telefon-Hotline der IHK
- 0228 2284 228
- HotlineFluthilfe@bonn.ihk.de
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